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Gertrud-Kroggel-Familienstiftung
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Spenden oder Stiften „Das Durchnittliche gibt der Welt ihren Bestand, das Außergewöhnliche ihren Wert.“ Oscar Wilde Treuhandverwaltung Landeshauptstadt Hannover Fachbereich Schule Sachgebiet Stiftungen Brüderstr. 6 30159 Hannover Bankverbindung: Sparkasse Hannover BLZ 250 501 80 Konto-Nr. 517 321 IBAN: DE 5325 0501 8000 0051 7321 Vertragsgegenstands-Nummer als Zahlungstext angeben: 320006171189 Spende für Gertrud-Kroggel-Familienstiftung Das Finanzamt erkennt Zahlungsbelege bis zu € 200,00 als steuerbegünstigt an. Zuwendungsbestätigungen werden ab € 200,00 ausgestellt. Was ist eine Zustiftung? Eine Zustiftung ist eine finanzielle Zuwendung an eine Stiftung. Sie ist keine Spende, da sie nicht zeitnah verwendet wird, sondern in das Stiftungskapital einfließt. Dadurch stellen Zustiftungen an eine Stiftung eine dauerhafte Hilfe für die Betroffenen dar.
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