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Gertrud-Kroggel-Familienstiftung
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Spenden oder Stiften
„Das Durchnittliche gibt der Welt ihren Bestand, das
Außergewöhnliche ihren Wert.“
Oscar Wilde
Treuhandverwaltung
Landeshauptstadt Hannover
Fachbereich Schule
Sachgebiet Stiftungen
Brüderstr. 6
30159 Hannover
Bankverbindung:
Sparkasse Hannover
BLZ 250 501 80
Konto-Nr. 517 321
IBAN: DE 5325 0501 8000 0051 7321
Vertragsgegenstands-Nummer als Zahlungstext angeben:
320006171189
Spende für Gertrud-Kroggel-Familienstiftung
Das Finanzamt erkennt Zahlungsbelege bis zu € 200,00 als steuerbegünstigt an.
Zuwendungsbestätigungen werden ab € 200,00 ausgestellt.
Was ist eine Zustiftung?
Eine Zustiftung ist eine finanzielle Zuwendung an eine Stiftung. Sie ist keine Spende, da sie nicht zeitnah verwendet wird, sondern in das Stiftungskapital einfließt. Dadurch stellen Zustiftungen an eine Stiftung eine dauerhafte Hilfe für die Betroffenen dar.
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IMPRESSUM
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DATENSCHUTZ